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OLG Stuttgart, 08.03.1988 - 3 Ws 55/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 22 Nr. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluß eines Richters; Befangenheit; Tätigkeit als Staatsanwalt; Gesamtstrafe
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 375
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.1988 - 3 Ws 55/88
"... Zwar hat der BGH (BGHSt 28, 262) [zu § 22 Nr. 4 StPO] bereits entschieden, daß ein Richter i. d. R. dann nicht ausgeschlossen ist, wenn er in einem früheren Verfahren gegen denselben Angekl. als StA tätig gewesen war und die in jenem Verfahren verhängte Strafe nunmehr in die zu bildende Gesamtstrafe einbezogen werden muß.
- BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für …
Das Landgericht hat diese auch in der Literatur verbreitete Auffassung (…vgl. Wimmer, JZ 1953, S. 671;… Schorn, JR 1954, S. 298 ;… Eb. Schmidt, JZ 1979, S. 337 ; Fezer, NStZ 1987, S. 335 und NStZ 1988, S. 375) in den Gründen seines Beschlusses nachvollziehbar begründet und sich dabei ergänzend auf die umfangreiche Argumentation des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) bezogen. - BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz
Der Senat hat allerdings keinen Anlaß, aus den angeführten Entscheidungen zu folgern, daß die Mitwirkung eines jeden blinden Richters in jeder tatrichterlichen Hauptverhandlung zur vorschriftswidrigen Gerichtsbesetzung führt (so Fezer NStZ 1988, 375). - OLG Hamm, 09.03.2000 - 1 Ws 58/00
Ausschluss eines Richters, dieselbe Sache, Beamter der Staatsanwaltschaft
Sie hatte somit einen wesentlichen Anteil an dem Zustandekommen der zur Zeit vollstreckten Freiheitsstrafe (zu vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall OLG Stuttgart, GA 1989, 37 f).